Tierversuche allgemein
Die Durchführung von Tierversuchen ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass Tiere im Versuch möglichst schonend behandelt werden. Bevor Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Forschung an Tieren durchführen dürfen, müssen sie eine spezifische Ausbildung absolvieren, Weiterbildungskurse besuchen und für jedes Experiment eine Bewilligung beim kantonalen Veterinäramt beantragen.